GOÄ: Tipps & Tricksvon Dr. med. Michael Oeser

GOÄ-Abrechnung ohne Vorkenntnisse?

Immer wieder ist die GOÄ-Abrechnung insbesondere bei den Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt ein Thema, mit dem sich ::pixelmedic-Anwender an unseren Support wenden.

Nicht selten werden Fragen gestellt wie:

  • Welche GOÄ-Ziffern muss ich denn für die Behandlung X nehmen?
  • Warum wird der Endpreis nicht erreicht?
  • Warum bleibt der Preis bei einer Auslage bei der Endpreiseingabe unverändert?
  • Warum darf ich beim Preis für eine Auslage nicht nehmen was ich will?
  • Warum fragt ::pixelmedic bei einem Zuschlag nach einer 'Grundleistung'? Was ist denn überhaupt mit 'Grundleistung' gemeint?
  • Warum darf ich den Zuschlag nicht steigern oder mehrfach abrechnen?
  • Warum darf ich den ambulanten Zuschlag X nicht für eine beliebige Ziffer nehmen?
  • Warum übernimmt ::pixelmedic einzelne Ziffern bei der Übernahme einer Leistungskette nicht?
  • Warum darf ich die Ziffer X nicht neben Ziffer Y abrechnen?
  • Wieso darf ich eine Leistung nicht mit einem Faktor kleiner als 1,0 abrechnen?
  • Ich soll ganz schnell eine GOÄ-Rechnung erstellen. Ich weiß gar nicht wie das geht. Die GOÄ kenne ich auch nicht. Können Sie mir das schnell erklären?
  • u.v.m.

Der GOÄ-Kenner wird über solche Fragen vielleicht schmunzeln. Unser Support-Team und der Anwender, der solche Fragen stellt, wird jedoch aufgrund der Thematik und der Tragweite selten schmunzeln. Das ::pixelmedic-Support-Team ist manchmal ob der mangelnden GOÄ-Kenntnisse des Fragenden irritiert. Der Anwender ist vielleicht irritiert, weil das Support-Team solche Fragen in der Regel mit: 'Wir können leider keine GOÄ-Kenntnisse vermitteln.' und 'Wir können leider keine GOÄ-Beratung durchführen.' beantwortet. Der Anwender wertet solche, für ihn eventuell unbefriedigenden, Antworten als: 'Die von pixelmedic wollen oder können mir nicht helfen.'. Oder: 'pixelmedic geht nicht richtig und die wollen die offensichtlichen Programmfehler nicht beheben.'.

Leistungsumfang der GOÄ-Abrechnung in ::pixelmedic

In ::pixelmedic sind überaus leistungsfähige Möglichkeiten zur GOÄ-Abrechnung integriert, mit denen der (GOÄ-kundige) Anwender in die Lage versetzt wird, auch komplizierte GOÄ-Rechnungen regelkonform zu erstellen. Auszug:

  • In der Datenbank ist die amtliche GOÄ mit dem kompletten Regelwerk hinterlegt.
  • In ::pixelmedic steht eine leistungsfähige GOÄ-Prüfung in der Belegerfassung (Rechnungen / Quittungen) zur Verfügung.
  • Für die ambulanten OP-Leistungen sind die für die Zuschläge relevanten Listen der Grundleistungen hinterlegt.
  • pixelmedic schlägt bei zuschlagsberechtigten Ziffern (Grundleistungen) in der Regel den richtigen Zuschlag vor.
  • Viele Sonderfälle der GOÄ sind abgebildet: z.B. Zuschläge bei Kindern, Laborziffern, Sonographieleistungen, Radiologieleistungen, stationäre Minderungen, Umsatzsteuer u.v.m.
  • Auch der Export der Abrechnungsdaten im PAD- oder PADNeXt-Format an einen Abrechnungsdienstleister (z.B. an eine PVS) ist als Zusatzmodul vorhanden.
  • Die GOÄ wird im Rahmen der Softwarepflege aktualisiert, sofern sich wesentliche Änderungen für den jeweiligen Anwender ergeben (z.B. Update für UV-GOÄ-Abrechnung / BG)

Solide GOÄ-Kenntnisse unabdingbar

Die Abrechnung nach der GOÄ kann sich aufgrund des umfangreichen Regelwerkes und der fehlenden Ziffern für bestimmte Bereiche (z.B. ästhetische Medizin, IGEL) überaus schwierig und komplex gestalten. Daher sind für Anwender, die GOÄ-Rechnungen erstellen wollen bzw. sollen, solide GOÄ-Kenntnisse eine unabdingbare Grundvoraussetzung. Das fehlen von GOÄ-Kenntnissen vergleichen wir gern mit Autofahren ohne Führerschein, wobei pixelmedic das Auto darstellt. Das ::pixelmedic-Support-Team kann Defizite bezüglich der GOÄ-Kenntnisse weder ausgleichen, noch solche Kenntnisse vermitteln. Der Softwarepflegevertrag deckt solche Dienstleistungen nicht ab.

'Der GOÄ-Beauftragte'

Nach unserer Einschätzung sollte mindestens ein Mitarbeiter bzw. Arzt pro Praxis über solide GOÄ-Kenntnisse verfügen, sofern (erfolgreich) nach der GOÄ abgerechnet werden soll. Bei Fragen zur GOÄ sollte dieser als primärer Ansprechpartner für die anderen Mitarbeiter der Praxis (gemeint ist eine Art 'GOÄ-Beauftragter') zur Verfügung stehen. Dieser Mitarbeiter bzw. Arzt sollte dann auch für die Erstellung, die Pflege und die regelmäßige Überprüfung der Gültigkeit der GOÄ-Ziffern, Leistungsketten und Auslagen (Preisänderungen!) verantwortlich sein.

Tipps

Nachfolgend haben wir einige Tipps zusammen gestellt, wie der Mangel an GOÄ-Kenntnissen innerhalb der Praxis beseitigt oder zumindest reduziert werden kann:

  • Anstellung von qualifiziertem Personal (Arzthelferin bzw. Arztsekretärin mit soliden GOÄ-Kenntnissen) erwägen. Vorteil: keine Fortbildung bzw. Aufqualifizierung primär notwendig.
  • Erwerb eines aktuellen GOÄ-Kommentars, falls nicht vorhanden: z.B. GOÄ 2021 Kommentar, IGeL-Abrechnung: Gebührenordnung für Ärzte (Abrechnung erfolgreich optimiert) Taschenbuch – 11. Dezember 2020) von Peter M. Hermanns (Herausgeber)
  • Besuch von GOÄ-Schulungen z.B. durch die PVS. Termine finden Sie z.B. über den PVS-Verband.
  • Inhouse-Schulung durch einen GOÄ-Trainer. Wir können Frau Edith Kron empfehlen. Den Link finden Sie hier.
  • (temporäre) Abrechnung der GOÄ-Rechnungen über einen Dienstleister wie eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) erwägen, bis ggf. solide GOÄ-Kenntnisse innerhalb der Praxis vorhanden sind. Erwarten Sie jedoch nicht, dass Ihnen die PVS komplette Leistungsketten liefert.
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