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Behandlungsvertrag

Einen Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung erstellen. Muss das denn sein?

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Verträge mit Patienten schließen?

Aber ist das denn wirklich notwendig? Oder ist das überflüssig? Eine Frage die wir für Sie nicht beantworten können. Aber gerade in der Privatmedizin und insbesondere in der ästhetischen Chirurgie nimmt nach unserer Erfahrung die "Klagefreudigkeit" der Patienten zu.

Nicht selten kommt es wegen der abgerechneten Behandlungskosten zu Streitigkeiten, die oft vermeidbar sind. Gerade wenn Sie mit hohen Steigerungssätzen arbeiten müssen, da in der aktuellen GOÄ für viele Leistungen keine adäquaten Ziffern vorhanden sind (z.B. Liposuktion, Blepharoplastik, Mammaaugmentation usw.), empfehlen wir einen Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten abzuschließen.

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Funktionen

Mit ::pixelmedic ist das Erstellen von Verträgen ganz einfach: Wie Sie bereits auf den vorherigen Seiten erfahren haben, beinhaltet ::pixelmedic ein komplexes Leistungskettenmodul. Die im System hinterlegten Leistungsketten können Sie auch bei der Erstellung von Behandlungsverträgen benutzen. Selbstverständlich können Sie den Behandlungsvertrag individuell anpassen.

Falls Sie keine Abrechnung nach der GOÄ durchführen, können Sie Kostenvoranschläge auch über hinterlegte Pauschalen erstellen. Ferner können Sie auf Standardvertragstexte zurückgreifen bzw. diese modifizieren. Auch können Zusatzangaben wie die Narkoseform, Übernachtungsdaten für eine stationäre Behandlung, sowie inkludierte und exkludierte Leistungen erfasst werden. Zu guter Letzt können Sie den Behandlungsvertrag umwandeln oder direkt eine Rechnung erstellen. Ohne Karteikarteneinträge oder ähnliche Eingaben. Schneller geht das nicht!

Dokumentation: Wie alle anderen Belege auch werden die Behandlungsverträge als PDF-Datei im Original automatisch im Patientenordner gespeichert und in der elektronischen Patientenakte (Karteikarte) angezeigt. Durch einen einfachen Doppelklick können Sie den Behandlungsvertrag im Original betrachten und ggf. erneut ausdrucken.